Offenheit und Transparenz

Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen des Spendenskandals der CDU ist die Öffentlichkeit für das Thema Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Gegen schwarzen Filz hilft aber nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar.

Aktive Spendenwerbung

Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.
Wenn Sie eine Aktion wie einen Wahlkampffonds o.ä. zum Anlass einer Spende nehmen, fließt dieses Geld dem Etat der Landespartei zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.

Grenzen der Spendeneinwerbung

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

  • Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  • Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  • Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Spenden über 1000 € mit ausländischer oder 500 € mit unklarer Herkunft
Prüfung und Spendenquittung

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht.
In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 € unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

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